Schulförderverein Rüthen
Wir stellen uns vor …
Ein Schulförderverein bietet Möglichkeiten, etwas für das Wohl der Schule und für die Lern- und Entwicklungschancen der Schülerinnen und Schüler zu tun.
In diesem speziellen Fall aber unterstützt der Förderverein den Schulträgerverein, der mit der Sekundarschule in Rüthen für die Erhaltung eines wohnortnahen Schulangebots sorgt.
Mit der konzeptionellen Ausrichtung der neuen Schule werden in Rüthen neue Maßstäbe gesetzt und das Niveau der Schule nochmals gesteigert. Dies unterstützt der Förderverein.
Das alles gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Eine private Schule, die zudem kein Schulgeld erhebt, ist natürlich auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Hier besteht natürlich die Bitte an Sie, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten dieses zu unterstützen.
Aber auch das gesamte Umfeld, von ehemaligen Schülern aus Rüthen, gleich wo sie ihren Abschluss gemacht haben, von Mitbürgern, egal ob Poahlbürger oder zugezogen, und von Gewerbetreibenden, ist aufgefordert, mit einer Mitgliedschaft ein Zeichen pro Rüthen zu setzen.
Durch die private Sekundarschule wird sichergestellt, dass alle Kinder in Rüthen einen Abschluss der weiterführenden Schulen erreichen können oder direkt eine Ausbildung in einem Rüthener Betrieb starten können.
All das sollte uns etwas wert sein. Werden Sie noch heute Mitglied im Maxi Schulförderverein Rüthen.
Der Vorstand
1. Vorsitzender: Sven Bartzsch-Erling
2. Vorsitzender: Andreas Röring
Finanzen: Gisela Schnitger, Christiane Lohkemper
Schriftführerin: Tanja Arens
Beisitzer: Alexandra Schrewe, Stefanie Kukuk-Pohl, Sandra Kühle, Melanie Wicker, Roland Vanmullem, Marie-Noel Davis, Christiane Götte, Olaf Zumbrink
Stand von November 2023
Gemeinnützige Körperschaft (Verein) gern. Bescheid des Finanzamtes Lippstadt,§ 60a Abs. 1 AO. Der Maxi Schulförderverein Rüthen ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Ebenso ist der Maxi-Schulförderverein Rüthen berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.