Schul­för­der­ver­ein Rüthen

Wir stel­len uns vor …

Ein Schul­för­der­ver­ein bie­tet Mög­lich­kei­ten, etwas für das Wohl der Schu­le und für die Lern- und Ent­wick­lungs­chan­cen der Schülerinnen und Schüler zu tun.

In die­sem spe­zi­el­len Fall aber unter­stützt der För­der­ver­ein den Schulträger­verein, der mit der Sekun­dar­schu­le in Rüt­hen für die Erhal­tung eines wohn­ort­na­hen Schul­an­ge­bots sorgt.

Mit der kon­zep­tio­nel­len Aus­rich­tung der neu­en Schu­le wer­den in Rüthen neue Maß­stä­be gesetzt und das Niveau der Schu­le noch­mals gestei­gert. Dies unter­stützt der Förderverein.

Das alles gibt es natürlich nicht zum Null­ta­rif. Eine pri­va­te Schu­le, die zudem kein Schul­geld erhebt, ist natürlich auf zusätz­li­che finan­zi­el­le Mit­tel ange­wie­sen. Hier besteht natürlich die Bit­te an Sie, im Rah­men ihrer finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten die­ses zu unterstützen.

Aber auch das gesam­te Umfeld, von ehe­ma­li­gen Schülern aus Rüthen, gleich wo sie ihren Abschluss gemacht haben, von Mitbürgern, egal ob Poahlbürger oder zuge­zo­gen, und von Gewer­be­trei­ben­den, ist auf­ge­for­dert, mit einer Mit­glied­schaft ein Zei­chen pro Rüthen zu setzen.

Durch die pri­va­te Sekun­dar­schu­le wird sicher­ge­stellt, dass alle Kin­der in Rüthen einen Abschluss der weiterführenden Schu­len errei­chen kön­nen oder direkt eine Aus­bil­dung in einem Rüthener Betrieb star­ten können.

All das soll­te uns etwas wert sein. Wer­den Sie noch heu­te Mit­glied im Maxi Schul­för­der­ver­ein Rüthen.

Der Vor­stand

1. Vor­sit­zen­der: Sven Bartzsch-Erling
2. Vor­sit­zen­der: Günter Bet­ten
Finan­zen: Olaf Zum­brink, Gise­la Schnit­ger
Schriftführerin: San­dra Kühle

Bei­sit­zer: Frie­del Bit­ter, Jochen Hen­ze, Anne Jaesch­ke, Micha­el Pesch, Alex­an­dra Schre­we, Ste­fa­nie Kukuk-Pohl

Gemeinnützige Kör­per­schaft (Ver­ein) gern. Bescheid des Finanz­am­tes Lipp­stadt,§ 60a Abs. 1 AO. Der Maxi Schul­för­der­ver­ein Rüthen ist berech­tigt, für Spen­den, die ihr zur Ver­wen­dung für die­se Zwe­cke zuge­wen­det wer­den, Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen nach amt­lich vor­ge­schrie­be­nem Vor­druck aus­zu­stel­len. Eben­so ist der Maxi-Schul­för­der­ver­ein Rüthen berech­tigt, für Mit­glieds­bei­trä­ge Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen auszustellen.