Der Unter­richt fin­det am Frei­tag, 10.01.2025 unver­än­dert statt.

Das Schul­mi­nis­te­ri­um schreibt auf sei­ner Homepage:
Bei einem plötz­li­chen Ein­tritt extre­mer Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se ohne Anord­nung des Ruhens des Unter­richts in Prä­senz ent­schei­den die Eltern im Ein­zel­fall selbst, ob der Weg zur Schu­le für ihr Kind jeweils zumut­bar ist. In die­sen Fäl­len han­delt es sich bei dem Schul­ver­säum­nis um ent­schul­dig­te Fehlzeiten.“

Soll­te der Bus­ver­kehr mor­gen früh wei­ter­hin ein­ge­schränkt sein, da die Stra­ßen zu glatt sind, ent­schei­den die Eltern ent­spre­chend, ob sie ihr Kind brin­gen wol­len oder ob der Weg nicht zumut­bar ist.